Schadstoff – untersuchungen
im Bestand

Bei Bauvorhaben im Bestand ist die frühzeitige Erkennung von Schadstoffen entscheidend für Sicherheit, Planung und Kostenkontrolle.


Wir erfassen und bewerten Schadstoffbelastungen, um Risiken für Arbeiter, Anwohner und Umwelt realistisch einzuschätzen und gezielte Schutzmaßnahmen festzulegen. So entsteht Planungssicherheit, unerwartete Verzögerungen werden vermieden, und die Materialien können den richtigen Entsorgungswegen zugeordnet werden.

Darüber hinaus stellen unsere Gutachten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicher und schaffen Transparenz bei Kauf, Verkauf oder Sanierung von Immobilien.

Ihr Nutzen

  • Frühe Risikominimierung durch die sichere Identifikation schadstoffbelasteter Materialien.
  • Planungs- und Kostenkontrolle durch klare Bewertungen und geeignete Sanierungs- bzw. Entsorgungskonzepte.
  • Rechtssicherheit durch die Einhaltung aller relevanten Vorschriften beim Umgang mit Schadstoffen.

Schadstoffarten

Gebäudeschadstoffe

  • Asbest: in Flachdächern, Fassadenplatten, Dämmungen, Bodenbelägen, Klebstoffen
  • PCB (Polychlorierte Biphenyle): in Fugendichtmassen, Wandfarben
  • PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): in Teerpappe, Klebstoffen, Teeröl
  • KMF (Künstliche Mineralfasern): in Dämmmaterialien
  • Holzschutzmittel: z. B. Pentachlorphenol (PCP), Lindan
  • Schwermetalle: z. B. Blei in Anstrichen, Cadmium, QuecksilberYour Content Goes Here

Bodenschadstoffe

  • MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe): z. B. durch Heizöltanks oder Kraftstoffe
  • Lösemittel (BTEX, LHKW): aus früheren Industrie- oder Tankstellentätigkeiten
  • Schwermetalle: häufig an ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten

Rechtliche Grundlagen

Die Untersuchungen stützen sich auf eine Reihe verbindlicher Gesetze, Verordnungen und technischer Regelwerke, die in Deutschland den Umgang mit Schadstoffen und kontaminierten Materialien regeln. Sie definieren die Anforderungen an Untersuchung, Bewertung, Arbeitsschutz und Entsorgung und bilden damit die rechtliche Basis jedes Gutachtens.

Damit Bauherren, Planer und Eigentümer einen klaren Überblick behalten, sind die wichtigsten Vorschriften im Folgenden zusammengefasst:

Regeln die Untersuchung und Bewertung von Schadstoffen im Boden. Sie legen fest, wann ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten besteht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Schreibt die Abfallvermeidung, Wiederverwertung und umweltgerechte Beseitigung von Abfällen vor. Grundlage für die ordnungsgemäße Entsorgung belasteter Materialien.

Regeln die Verwertung und Entsorgung von mineralischen Abfällen, die bei Rückbau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen anfallen. Ziel ist ein umweltverträglicher Einsatz von Recycling-Baustoffen.

Regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, PCB oder künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und Dritten.

Konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV. Beispiele sind die TRGS 519 (Asbest) oder TRGS 521 (KMF), die Vorgaben zur Probenahme, Bewertung und Schutzmaßnahmen enthalten.

Beschreibt die fachgerechte Vorgehensweise bei der Untersuchung und Bewertung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen – von der Probenahme bis zur Gutachtenerstellung.

Verpflichtet Planungsbüros und Ingenieure, vor Beginn ihrer Leistungen eine ausreichende Untersuchung des Bestands durchzuführen – einschließlich Schadstoffanalyse – um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Vorgehensweise

Die Untersuchung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden historische Nutzungen des Grundstücks und der Gebäude recherchiert. Anschließend folgt die Begehung mit Planung gezielter Probenahmestellen. Gegebenenfalls werden Bauteile geöffnet, um verdeckte Materialien zu beproben. Die entnommenen Proben werden im Labor auf spezifische Schadstoffe untersucht.

Alle Ergebnisse werden in einem Schadstoffkataster erfasst, das Art, Lage und Menge der belasteten Materialien dokumentiert. Abschließend entsteht ein Gutachten mit Bewertung der Befunde sowie Empfehlungen zu Entsorgungs- und Arbeitsschutzkonzepten.